Von Jan-Philipp Lautebach und Lennart Matzke am 22. Juni 2023

Whistleblower-Gesetz: Hinweisgeberschutzgesetz nun auch durch den Bundesrat

Nachdem das Hinweisgeberschutzgesetz im Februar 2023 im Bundesrat scheiterte, wurde ein Kompromiss im Vermittlungsausschuss erarbeitet. Am 12.05.2023 hat der Bundesrat für das Hinweisgeberschutzgesetz nun grünes Licht gegeben. Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt also. Was dies, insbesondere für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, bedeutet, soll in diesem Beitrag beleuchtet werden.

Inhalt des Hinweisgeberschutzgesetzes

Den Inhalt des Hinweisgeberschutzgesetzes besprechen wir bereits in unserem Beitrag 27.01.2023. 

Richtungsweisend für das Gesetz war die Whistleblower-Richtlinie der EU. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Regelungen, durch die einige Beschäftigungsgeber zu Maßnahmen verpflichtet werden, durch die Nachteile in Folge von Meldungen über Missstände in Unternehmen von den Hinweisgebern abgewendet werden sollen. Ferner soll sichergestellt werden, dass auf die Meldung der Hinweisgeber Maßnahmen folgen. Im Vordergrund des Gesetzes steht insofern der Schutz des Hinweisgebers.

Änderungen durch den Vermittlungsausschuss

Zunächst verzichtet die überarbeitete Gesetzesfassung nun auf eine Pflicht, Meldungen anonym abzugeben zu können. Vorgesehen ist lediglich die Vorgabe, dass die internen und externen Meldestellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollen. Ferner wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes auf Informationen über solche Verstöße beschränkt, die sich auf die Beschäftigungsgeber beziehen, mit der die hinweisgebende Person beruflich im Kontakt steht.

Daneben wurden die Bußgelder reduziert. Die maximale Höhe liegt nun nicht mehr bei 100.000 Euro, sondern bei 50.000 Euro.

Es bleibt jedoch bei der bereits zuvor vorgesehenen Beweislastumkehr. Allerdings soll die Vermutung, dass die Benachteiligung eine Repressalie für den Hinweis ist, nur dann bestehen, wenn die hinweisgebende Person dies auch selbst geltend macht.

Fazit und Handlungsempfehlung

Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt — nun wirklich. Die betroffenen Unternehmen sollten daher umgehend Strukturen und Mechanismen für Hinweisgebende umsetzen. Hierzu berät KESSLER Sie gerne.