Erbrecht

Rechtzeitiges Handeln ist im Erbrecht unverzichtbar. Denn nur rechtzeitiges Handeln – beispielsweise durch Testament, Erbvertrag, Vorsorgevollmacht oder Schenkung zu Lebzeiten – kann geschaffenes Vermögen unter anderem vor zu hoher Besteuerung schützen und eine Verteilung der Vermögenswerte nach den Vorstellungen des Erblassers ermöglichen.

Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater beraten Sie sowohl vor dem Erbfall, zum Beispiel bei Nachfolgeregelungen, als auch nach dem Erbfall, d.h. bei Erbstreitigkeiten und Erbauseinandersetzungen mit Miterben, Vermächtnisnehmern und Testamentsvollstreckern. Da das Erbrecht zu den Kernkompetenzen der Sozietät gehört, vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und können hierbei auf unsere jahrzehntelange Erfahrung zurückgreifen.