Erbrecht
Rechtzeitiges Handeln ist im Erbrecht unverzichtbar. Denn nur rechtzeitiges Handeln – beispielsweise durch Testament, Erbvertrag, Vorsorgevollmacht oder Schenkung zu Lebzeiten – kann geschaffenes Vermögen unter anderem vor zu hoher Besteuerung schützen und eine Verteilung der Vermögenswerte nach den Vorstellungen des Erblassers ermöglichen.
Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater beraten Sie sowohl vor dem Erbfall, zum Beispiel bei Nachfolgeregelungen, als auch nach dem Erbfall, d.h. bei Erbstreitigkeiten und Erbauseinandersetzungen mit Miterben, Vermächtnisnehmern und Testamentsvollstreckern. Da das Erbrecht zu den Kernkompetenzen der Sozietät gehört, vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und können hierbei auf unsere jahrzehntelange Erfahrung zurückgreifen.
Dr. Holger Sudbrink
Rechtsanwalt und Notar
Geschäftsführender Gesellschafter
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Reiserecht
- Erbrecht
Sprachkenntnisse:
Deutsch und Englisch
Ausbildung:
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg
- Promotion zum Dr. jur. an der Universität Hamburg
- Seit 2007 als Notar tätig
Mitgliedschaften:
- Industrie Club Bremen e. V.
- Club zu Bremen
- Bremischer Anwaltsverein
Kontakt:
E-Mail: dr.sudbrink@kessler-rs.com
Notarfachwirtin
Janine Schröder
Telefon: + 49 (0)421 – 460 23 0
Telefax: + 49 (0)421 – 460 23 200
E-Mail: schroeder@kessler-rs.com
Dr. Matthias Martens
Rechtsanwalt und Notar / Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker
Geschäftsführender Gesellschafter
Tätigkeitsschwerpunkte:
Sprachkenntnisse:
Deutsch und Englisch
Ausbildung:
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bremen
- Promotion zum Dr. jur. an der Universität Bremen
- Seit 2017 als Notar tätig
Mitgliedschaften:
Stellvertretender Vorsitzender des Vereins zur Förderung des Handelsrechts an der Universität Bremen e.V.
Veröffentlichungen:
Buch:
Die Entwicklung der Widerrufsrechte des Verbrauchers bis zur Umsetzung der Richtlinie 2008/48/EG
Aufsätze:
Nachbelehrung und Verwirkung des Widerrufsrechts bei Haustürgeschäften, VuR 2008, S. 121
Kontakt: E-Mail: dr.martens@kessler-rs.com
Rechtsanwaltsfachangestellte
Sabine Kruse
Telefon: + 49 (0)421 – 460 23 0
Telefax: + 49 (0)421 – 460 23 200
E-Mail: kruse@kessler-rs.com
Christine Behrens
Rechtsanwältin und Notarin / Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Geschäftsführende Gesellschafterin
Tätigkeitsschwerpunkte:
Sprachkenntnisse:
Deutsch und Englisch
Ausbildung:
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bremen
Mitgliedschaften:
Bremischer Anwaltsverein
Kontakt: E-Mail: behrens@kessler-rs.com
Rechtsfachwirtin
Carmen Wendelken
Telefon: + 49 (0)421 – 460 23 0
Telefax: + 49 (0)421 – 460 23 200
E-Mail: wendelken@kessler-rs.com