Erbrecht
Rechtzeitiges Handeln ist im Erbrecht unverzichtbar. Denn nur rechtzeitiges Handeln – beispielsweise durch Testament, Erbvertrag, Vorsorgevollmacht oder Schenkung zu Lebzeiten – kann geschaffenes Vermögen unter anderem vor zu hoher Besteuerung schützen und eine Verteilung der Vermögenswerte nach den Vorstellungen des Erblassers ermöglichen.
Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater beraten Sie sowohl vor dem Erbfall, zum Beispiel bei Nachfolgeregelungen, als auch nach dem Erbfall, d.h. bei Erbstreitigkeiten und Erbauseinandersetzungen mit Miterben, Vermächtnisnehmern und Testamentsvollstreckern. Da das Erbrecht zu den Kernkompetenzen der Sozietät gehört, vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und können hierbei auf unsere jahrzehntelange Erfahrung zurückgreifen.
Dr. Arvid Siebert
Rechtsanwalt
Geschäftsführender Gesellschafter
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Mergers & Acquisitions
- Unternehmensnachfolge
- Sanierungen und Krisenberatung bei drohender Insolvenz
- Erbrecht
Sprachkenntnisse: Deutsch und Englisch
Ausbildung:
- Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster
- Promotion zum Dr. jur. an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster mit Stipendium der Studienstiftung des Deutschen Volkes
Mitgliedschaften:
- Industrie Club Bremen e. V.
- DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.
- Club zu Bremen von 1783 e.V.
Veröffentlichungen:
Bücher:
- Nachfolge im Mittelstand – Steuerliche und rechtliche Optimierung – mit Übersichten, Beispielen und Mustervorlagen, Erich Schmidt Verlag
- Strafrechtliche Grenzen ärztlicher Therapiefreiheit
Kommentierungen:
- § 31 GmbHG in „Der online Gesetzeskommentar zum GmbHG“
- §§ 242, 313, 706, 708, 737 BGB in „Der online BGB-Kommentar“
Aufsätze:
- Verfassungsmäßigkeit des § 7 S. 2 Nr. 2 GewStG, in DStR 2019 Heft 8, S. 367 ff.
- Medizinrecht 1983, Strafrechtliche Grenzen ärztlicher Therapiefreiheit
Abhandlung:
- Das gemeinnützige Wohnungsbauunternehmen im Konkurs – Ein Problemfall im Hinblick auf die Realisierung des behördlichen Abgeltungsbetrages wegen rechtskräftiger Entziehung der Gemeinnützigkeit (KTS Konkurs-, Treuhand-, und Schiedsgerichtwesen 4/1983)
Kontakt: E-Mail: dr.siebert@kessler-rs.com
Rechtsfachwirtin
Carmen Wendelken
Telefon: + 49 (0)421 – 460 23 0
Telefax: + 49 (0)421 – 460 23 200
E-Mail: wendelken@kessler-rs.com
Dr. Holger Sudbrink
Rechtsanwalt & Notar
Geschäftsführender Gesellschafter
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Reiserecht
- Erbrecht
Sprachkenntnisse:
Deutsch und Englisch
Ausbildung:
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg
- Promotion zum Dr. jur. an der Universität Hamburg
- Seit 2007 als Notar tätig
Mitgliedschaften:
- Industrie Club Bremen e. V.
- Club zu Bremen
- Bremischer Anwaltsverein
Kontakt:
E-Mail: dr.sudbrink@kessler-rs.com
Notarfachwirtin
Janine Schröder
Telefon: + 49 (0)421 – 460 23 0
Telefax: + 49 (0)421 – 460 23 200
E-Mail: schroeder@kessler-rs.com
Karin Grün, LL.M. Taxation
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Angestellte Rechtsanwältin
Tätigkeitsschwerpunkte:
Sprachkenntnisse: Deutsch und Englisch Ausbildung:
- Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Osnabrück und Sydney
- Bachelor of Laws (LL.B.) an der Universität Osnabrück
- Master im Steuerrecht (LL.M. Taxation) an der Universität Osnabrück
Mitgliedschaften:
- taxOS e.V.: Alumni und Förderer der Steuerwissenschaften Osnabrück
- Ehrenamtliche Dozentin an der HS Bremerhaven (Studiengang: „Gründung, Innovation und Führung“)
Veröffentlichungen:
Bücher:
Aufsätze:
Kontakt: E-Mail: gruen@kessler-rs.com
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Claudia Hirsch
Telefon: + 49 (0)421 – 460 23 0
Telefax: + 49 (0)421 – 460 23 200
E-Mail: hirsch@kessler-rs.com