Steuerfachangestellte (m/w/d): Ausbildung bei der KESSLER Rechtsanwaltsgesellschaft

Mit einer Ausbildung bei KESSLER sind Sie auf der sicheren Seite

Wenn Sie Ihren Schulabschluss in der Tasche haben und wissen, dass eine fundierte Ausbildung das Richtige für Sie ist, haben wir etwas für Sie: Mit einem Ausbildungsplatz in unserer Wirtschaftskanzlei im Herzen von Bremen können Sie in unserem Team den Grundstein für Ihre erfolgreiche berufliche Zukunft legen. Sich während der Lehrphase ins Zeug zu legen, wird sich auszahlen: Die Übernahmechancen nach der Ausbildung sind gut, denn Steuerfachangestellte sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt.

Selbstverständlich stehen Ihnen im Rahmen der Ausbildung jederzeit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Seite, um Sie optimal zu schulen und bei Fragen zu unterstützen. Hierbei werden Sie zusammen mit Ihrer Ausbilderin beziehungsweise Ihrem Ausbilder in einem angenehmen Büro Ihre Arbeit erledigen. Denn nur mit gut ausgebildeten und zufriedenen Mitarbeiterinnen sowie Mitareitern kann unsere Kanzlei die sich ständig verändernden Anforderungen im Steuerrecht meistern.

Kernaufgaben in der Ausbildung bei der KESSLER Rechtsanwaltsgesellschaft:

  • Finanzbuchhaltung
  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Vorbereitung von Einkommensteuererklärungen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen von Unternehmen

Welche Aufgaben und Lerninhalte stehen auf dem Plan?

Im ersten Ausbildungsjahr wird vornehmlich mit einfachen Einkommensteuererklärungen und Finanzbuchhaltungen von freiberuflichen Personen und kleineren Unternehmen begonnen. Die Berufsschule lehrt hierfür im ersten Ausbildungsjahr die Grundlagen des Rechnungswesens sowie der Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Dieses theoretische Wissen kann somit sofort in der Praxis angewendet werden. Des Weiteren gehören das eigenverantwortliche Führen des Posteingangs- und Postausgangsbuches sowie Fristenbuches zu Ihren täglichen Aufgaben in der dreijährigen Ausbildung. Sobald Sie Ihre Kenntnisse der Finanzbuchhaltung weitestgehend gefestigt haben, können Sie ab Ende des zweiten Lehrjahres bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen mitwirken.

Die duale Arbeitswoche sieht in der Regel zwei Tage Berufsschule – wobei Sie an einem Nachmittag nach der Berufsschule frei haben – und an den anderen Werktagen die Tätigkeit im Büro vor. Die begleitende Berufsschule ist derzeit das Schulzentrum Utbremen in der Meta-Sattler-Straße im Bremer Stadtteil Walle.

Darüber hinaus haben Sie bei der KESSLER Rechtsanwaltsgesellschaft zahlreiche Möglichkeiten, sich weiterzubilden. Nach der Ausbildung stehen Ihnen viele Wege offen, zum Beispiel die berufliche Fortbildung zur Steuerfachwirtin/zum Steuerfachwirt oder zur Bilanzbuchhalterin/zum Bilanzbuchhalter. Unter bestimmtem Voraussetzungen – etwa die allgemeine Hochschulreife sowie das gute Bestehen der Berufsausbildung – können Sie ein Studium an der Universität aufnehmen und gleichzeitig weiterhin als Werkstudentin/Werkstudent Berufserfahrungen sammeln. Langfristig ergibt sich auch die Möglichkeit, die Prüfung zur Steuerberaterin/zum Steuerberater zu absolvieren.

Fortbildungsmöglichkeiten bei der KESSLER Rechtsanwaltsgesellschaft:

  • Steuerfachwirtin/Steuerfachwirt
  • Bilanzbuchhalterin/Bilanzbuchhalter
  • Berufsbegleitendes Studium
  • Steuerberaterin/Steuerberater

Welche Kenntnisse sind erforderlich?

Voraussetzung für die Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten ist die allgemeine Hochschulreife, ein Realschulabschluss oder die Höhere Handelsschule. Des Weiteren erwarten wir gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, Interesse an wirtschaftlichen Sachverhalten, ein gutes Zahlenverständnis und ausgeprägten Teamgeist.

Entdecken Sie mit uns gemeinsam Ihre Talente! Wenn Sie neugierig geworden sind: Schicken Sie uns Ihre Bewerbung für einen Ausbildungsplatz als Steuerfachangestellter beziehungsweise Steuerfachangestellte. Zusätzliche Infos geben wir Ihnen gern am Telefon, persönlich in der Kanzlei oder per E-Mail.