BGH: Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks muss nicht begründet werden
„Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen?“ Ganz so einfach ist es nicht. § 530 Abs. 1 BGB sieht folgendes vor: Wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder…