Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht gehört zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Viele Mandanten nutzen die KESSLER Rechtsanwaltsgesellschaft als externe Rechtsabteilung, um sich umfassend und aus einer Hand in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts beraten zu lassen. Unsere Berater arbeiten dabei in interdisziplinären Teams, um Schnittstellen z.B. ins Arbeits- oder Wettbewerbsrecht optimal bedienen zu können.
Die KESSLER Rechtsanwaltsgesellschaft steht auch in Krisenzeiten an Ihrer Seite
Wir unterstützen und begleiten Ihr Unternehmen bei Gründung, Wachstum und Umstrukturierung. In der Krise, bei Sanierungen, im Insolvenzfall oder bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern stehen wir an Ihrer Seite und erarbeiten mit Ihnen wirtschaftlich optimierte Lösungen.
Im Handelsrecht umfasst unser Leistungsspektrum die Begleitung Ihrer geschäftlichen Aktivitäten im In- und Ausland. Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Verhandlung nahezu aller Vertragstypen des Handelsrechts – einschließlich von Exportverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Im Streitfall setzen wir Ihre Rechte gerichtlich durch.