Arbeitsrecht

Die KESSLER Rechtsanwaltsgesellschaft berät Sie in allen Fragestellungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir unterstützen Unternehmen, Entscheidungsträger und Personalverantwortliche bei der Gestaltung von Arbeits- und Anstellungsverträgen. Des Weiteren berät Sie unser Team bei der Beendigung von Arbeits- und Anstellungsverhältnissen und verhandelt sowie optimiert Aufhebungsverträge.

Selbstverständlich vertreten wir Ihre arbeitsrechtlichen Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, insbesondere in Kündigungsschutzprozessen.

Wir bei der KESSLER Rechtsanwaltsgesellschaft unterstützen Sie zudem im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung oder in Fragestellungen rund um den Betriebsrat.

In Zusammenarbeit mit unserem Mergers & Acquisitions Team gestalten wir die arbeitsrechtlichen Regelungen von Unternehmenskaufverträgen und begleiten gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen aus arbeitsrechtlicher Sicht.