Von Luis Antonio Guijarro Santos und Lennart Matzke am 21. März 2025

EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)

VERORDNUNG (EU) 2023/1115 vom 31. Mai 2023

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ist der nächste Schritt der Europäischen Union, um den globalen Klimawandel zu bekämpfen und die Abholzung von Wäldern zu stoppen. Diese Verordnung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass nur Produkte, die nicht zur Abholzung oder zur Schädigung von Wäldern beigetragen haben, auf dem europäischen Markt verkauft werden dürfen. Sie ist somit nicht unternehmens-, sondern produktorientiert.

Mit der neuen Verordnung gelten unternehmerische Sorgfaltspflichten für den Handel mit Soja, Ölpalme, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellten, im Anhang I der Verordnung genannten Erzeugnissen.

Die EUDR trägt langjährigen Forderungen nach entwaldungsfreien Lieferketten und der Verbesserung bestehender Regelungen wie der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) Rechnung. Sie hebt die Verordnung (EU) Nr. 995/20102 (EU Timber Regulation) auf, die seit dem Jahr 2013 unternehmerische Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Legalität von Holzerzeugnissen vorschreibt.

Betroffene Unternehmen

Die EUDR betrifft eine Vielzahl von Unternehmen, insbesondere solche, die in den folgenden Bereichen tätig sind:

  1. Landwirtschaftliche Erzeuger: Unternehmen, die Produkte wie Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao und Holz anbauen oder verarbeiten.
  2. Verarbeiter und Händler: Firmen, die diese Rohstoffe verarbeiten oder vertreiben, einschließlich Lebensmittelhersteller und Einzelhändler.
  3. Importeure: Unternehmen, die entwaldungsrelevante Produkte aus Drittländern in die EU importieren.

Die Verordnung verpflichtet diese Unternehmen, nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht aus entwaldeten Gebieten stammen. Dies erfordert oft umfangreiche Dokumentation und Rückverfolgbarkeit. Interessant ist dabei, dass als Marktteilnehmer gemäß EUDR unabhängig von ihrer Größe, die eines der in Anhang I aufgeführte Erzeugnisse auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, dass auf einer früheren Stufe der Lieferkette keiner Sorgfaltspflicht unterlag (beispielsweise Importeure, die Kakao beziehen) eine Sorgfaltserklärung abzugeben haben.

Inkrafttreten der EUDR

Die Verordnung ist am 30. Juni 2023 in Kraft getreten und nach einer Übergangszeit ab dem 30. Dezember 2025 anzuwenden. Für kleine Unternehmen, die nicht bereits von der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) betroffen sind, beginnt die Anwendung am 30. Juni 2026.

Fazit

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte ist ein bedeutender Schritt in Richtung nachhaltigerer Handelspraktiken und Umweltschutz. Unternehmen, die in der EU tätig sind oder Produkte in die EU importieren, sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen der EUDR vertraut machen, um sicherzustellen, dass sie die neuen Vorschriften einhalten und zur Bekämpfung der Abholzung beitragen können.

Die EUDR betrifft eine Vielzahl an Unternehmen in der EU. Hierbei koppelt sie den Geltungsbereich nicht an die Größe des Unternehmens, sondern an die Rohstoffe bzw. Produkte. Damit führt sie zwangsläufig dazu, dass auch KMU direkte Adressaten der EUDR werden und Sorgfaltspflichten identifizieren, definieren, einhalten und überwachen müssen.

Sollten Sie zu diesem Thema Fragen oder ein sonstiges Anliegen haben, wenden Sie sich gerne an uns.