Die Familienstiftung
Die Familienstiftung hat in Deutschland eine lange Tradition und auch heute noch ist sie ein häufig gewähltes Gestaltungsmittel, um sicherzustellen, dass das Familienvermögen ungeteilt auf die Familienmitglieder über mehrere Generationen übergeht.
Wann bietet sich eine Familienstiftung an?
Die Familienstiftung bietet sich jedoch nicht nur an, um Privatvermögen an die Familienmitglieder zu übertragen. Vielmehr kommt ihr auch eine erhebliche Bedeutung bei der Unternehmensnachfolge zu.
Bei einem Großteil der deutschen Unternehmen handelt es sich um Familienunternehmen. Mit zunehmendem Alter stellt sich für Betroffene regelmäßig die Frage der Unternehmensnachfolge. Wenn sich unter den direkten Nachkommen kein geeigneter Nachfolger findet, bietet sich die Gründung einer Familienstiftung an.
Was zeichnet eine Familienstiftung aus?
Die Familienstiftung ist eine Stiftung, die sich im Gegensatz zu anderen Stiftungen dadurch auszeichnet, dass sie keinen gemeinnützigen Stiftungszweck verfolgt, sondern lediglich dem Wohl der Familie zu dienen bestimmt ist. Begünstigte einer solchen Familienstiftung sind in den meisten Fällen der Ehepartner und die Nachkommen des Stifters. Die Begünstigten erhalten regelmäßig finanzielle Zuwendungen aus den Stiftungserträgen. Ein Anspruch auf diese Zahlungen kann aus Gründen des Vermögensschutzes ausgeschlossen werden.
Pflichtteilsansprüche sind im Blick zu behalten
Zu beachten ist jedoch, dass ein Auseinanderfallen des Familienvermögens durch eine Familienstiftung lediglich dann vollständig verhindert wird, wenn die Begünstigten mit dem Stifter einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren. Andernfalls steht ihnen ein gesetzliches Pflichtteilsrecht in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils zu.
Steuerliche Besonderheiten der Familienstiftung
Ferner unterliegt die Familienstiftung steuerlichen Besonderheiten. Wenn Vermögenswerte auf die Familienstiftung übertragen werden, unterliegen diese der Schenkungsteuer oder der Erbschaftssteuer. Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich dabei danach, in welchem Verwandtschaftsverhältnis die Begünstigten zum Verstorbenen standen. Eine Besonderheit der Familienstiftung liegt darin, dass alle 30 Jahre ein Erbfall, unabhängig von dessen tatsächlichem Anfall, fingiert wird, auf den Erbersatzsteuer zu leisten ist. Die Erbersatzsteuer sieht dabei einen Freibetrag in Höhe von 800.000 Euro vor. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zur Schenkungs- und Erbschaftssteuer.
Schutz vor Gläubigern
Ein weiterer Vorteil der Familienstiftung ist, dass sie weitreichenden Schutz vor etwaigen Gläubigern bietet. Da die Begünstigten einer Familienstiftung keine unmittelbaren Unternehmensanteile erlangen, können solche von etwaigen Gläubigern nicht gepfändet werden. Sofern ein Anspruch auf die Zuwendungen aus den Stiftungserträgen vertraglich ausgeschlossen wurde, kann der Gläubiger auch diesen Anspruch und damit die Zuwendungen nicht pfänden.
Die Familienstiftung ist eine effiziente Möglichkeit den Fortbestand von Vermögen und Unternehmen im Familienbesitz über mehrere Generationen zu sichern.
Wir von KESSLER beraten Sie gerne zu den Gestaltungsmöglichkeiten rund um die Familienstiftung.