Steuerberatung
Wir bei der KESSLER Rechtsanwaltsgesellschaft bieten Ihnen umfangreiche Kompetenz selbst bei komplexen Anforderungen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei allen laufenden steuerlichen Themen sowie bei speziellen Fragestellungen.
Finanzbuchhaltung
Mithilfe der DATEV-Software richten wir eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Buchführung ein und erledigen diese für Sie. Dabei berücksichtigen wir auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Kostenstellenrechnungen und bereiten betriebswirtschaftliche Auswertungen nach Ihren Wünschen auf. Selbstverständlich setzen wir dabei auf zeitgemäße digitale Lösungen.
Jahresabschlüsse
Die Erstellung aussagekräftiger handels- und steuerrechtlicher Jahresabschlüsse mit einem individuellen Erläuterungsteil gehört zu unseren Kernkompetenzen. In diesem Zuge bereiten wir auch die handelsrechtliche Offenlegung sowie die steuerliche E-Bilanz vor. Diese Leistung erbringen wir unabhängig davon, ob wir für Sie die Buchführung übernehmen oder nicht.
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
Unsere Kanzlei erstellt Ihre Lohn- und Gehaltsbuchhaltung und entlastet Sie von allen Formalitäten gegenüber den Lohnsteuer- und Sozialversicherungsstellen. Dabei verwenden wir moderne digitale Lösungen.
Steuererklärungen für gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Erstellung von Steuererklärungen für gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen. Unsere fachliche Kompetenz erstreckt sich auch auf international tätige Unternehmen und Unternehmensgruppen sowie auf andere komplexe Unternehmensstrukturen (Organschaften, Betriebsaufspaltungen, etc.). Mit den Besonderheiten bei der Besteuerung von Personengesellschaften sind wir bestens vertraut – beispielsweise in Bezug auf Sonder- und Ergänzungsbilanzen, Verlustverrechnungen nach § 15a EStG und Thesaurierungsbegünstigung für einbehaltene Gewinne. Unsere Kanzlei nutzt steuerliche Gestaltungsoptionen zu Ihrem Vorteil.
Begleitung bei steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Prüfungen
Wir bei der KESSLER Rechtsanwaltsgesellschaft bereiten Sie optimal auf Prüfungen durch die Finanzämter und Sozialversicherungsträger vor und unterstützen Sie während der gesamten Prüfung. Auf diese Weise werden Ihre Rechte bestmöglich gewahrt.
Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren einschließlich Verfahren vor dem Bundesfinanzhof
Es kommt immer wieder vor, dass Finanzbehörden von Steuererklärungen abweichen, selbst wenn diese noch so sorgfältig erstellt wurden. Dies liegt meist daran, dass einer anderen Rechtsauffassung vertreten wird. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte so umfangreich wie möglich durchzusetzen – sowohl in Einspruchs- als auch Finanzgerichtsverfahren. Wir verfügen über Prozesserfahrung vor dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Auch in komplexen Erb- und Schenkungsfällen unterstützen wir Sie kompetent mit unserer Expertise. Wir helfen Ihnen, dass die Steuerlast möglichst niedrig ausfällt. Insbesondere bei der Übertragung von Unternehmensvermögen und den in diesem Zusammenhang gewährten Steuervergünstigungen verfügen wir über viel Erfahrung und Fachwissen.
Umsatzsteuer für national und international tätige Unternehmen
Sowohl national als auch international tätige Unternehmen betreuen wir in umsatzsteuerlichen Fragen- einschließlich der Vornahme der umsatzsteuerlichen Deklarationen.
Strategische Steuerplanung
Die strategische Steuerplanung für unsere Mandanten bildet eine der Kernkompetenzen der KESSLER Rechtsanwaltsgesellschaft. Dazu gehören insbesondere:
- Gestaltungsberatung
- Umstrukturierungen in Unternehmensgruppen
- Unternehmenserwerbe und -veräußerungen
- Nachfolgeberatung im privaten und unternehmerischen Bereich
- Unternehmens- und Existenzgründung
- Unternehmensabwicklung
Wir sehen einen großen Vorteil in der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen unserer Steuer- und Rechtsabteilung. So gelingt es uns, Ihnen unter Berücksichtigung vielfältiger Gesichtspunkte die besten Wege herauszufiltern, aufzuzeigen und zu implementieren.
Internationales Steuerrecht
Steuerplanungen enden nicht an der Staatsgrenze. Gerade in Zeiten der Globalisierung nimmt die Bedeutung des internationalen Steuerrechts zu. Dies gilt sowohl für Unternehmen als auch für den privaten Bereich, um eine unnötig hohe Steuerbelastung zu vermeiden. Unsere Experten beraten Sie gerne.
Steuerstrafrecht
Gesetzliche Änderungen und zwischenstaatliche Abkommen führen zu steigenden Auskunftspflichten insbesondere von Banken. Damit hat das Steuerstrafrecht an zusätzlicher Bedeutung gewonnen. Wir haben erfolgreich zahlreiche strafbefreiende Selbstanzeigen gegenüber den Finanzbehörden erstattet.