Von Luis Antonio Guijarro Santos und Jan-Philipp Lautebach am 24. Juli 2020

VORSICHT vor angeblichen Handelsregisterrechnungen

In Deutschland werden wieder irreführende Zahlungsaufforderungen verschickt. Gründer von Gesellschaften und all diejenigen, die vor Kurzem eintragungspflichtige Änderungen zum Handelsregister angemeldet haben, erhalten Post mit der Überschrift „Gewerbe und Handelsregisterzentrale“ oder „Registerportal – Unabhängiges Verzeichnis für Registerbekanntmachungen“. Die Schreiben sehen behördlichen Rechnungen auf den ersten Blick sehr ähnlich. Die Namensgebungen runden das von den Absendern intendierte irreführende Bild ab.

Irreführend

Diese Unternehmen (z.B. HRU GmbH) oder Personen haben mit dem Gemeinsamen Registerportal der Länder oder dem Bundesanzeiger nichts zu tun. Allerdings entnehmen sie den zuletzt genannten Portalen die meist kürzlich veröffentlichten Unternehmensdaten. Ihre Schreiben enthalten deshalb zumeist wahre Daten zu kürzlich beim Notar beurkundeten Änderung oder zu vor wenigen Wochen gegründeten Gesellschaften.

Copy & Paste

Manche Personen überweisen aufgrund der Aufmachung der Schreiben und des zeitlichen Zusammenhangs mit ihrem Besuch beim Notar die teilweise sehr hohen Geldbeträge. Erst im Nachhinein erkennen sie, dass hinter dieser Vorgehensweise keine „echte“ Eintragung oder Veröffentlichung beim Gemeinsamen Registerportal der Länder steckt. Denn die Absender veröffentlichen in der Regel lediglich eine „copy and paste“-Version der echten Registereintragung vom Gemeinsamen Registerportal. Dafür rechnen Sie 700,00 €, 800,00 € oder mehr ab.

Fragen kostet nichts

Falls Sie solche oder vergleichbare Schreiben erhalten vergewissern Sie sich vorher, z.B. bei dem beurkundenden Notar, dem für Sie zuständigen Handelsregister oder Ihrem Rechtsbeistand nach der Authentizität dieser Schreiben. Wir von kessler&partner helfen Ihnen gerne weiter.