
Neues Steuer-Update für Dienstwagenbesitzer!
Die Bundesregierung hat die Spielregeln für die Dienstwagenbesteuerung aktualisiert – mit zwei spannenden Änderungen für alle Unternehmer:innen und Arbeitnehmer:innen, die auf Elektromobilität setzen:
✅ Anhebung des Bruttolistenpreises
Der förderfähige Bruttolistenpreis für die 0,25%-Regelung wurde von 60.000 € auf 100.000 € angehoben. Das bedeutet: Hochwertigere elektrische Dienstwagen können künftig deutlich günstiger versteuert werden – ein klarer Vorteil für Fahrer:innen von höherpreisigen E-Autos.
📉 Neue Abschreibungsmethode für Unternehmen
Für betriebliche Elektrofahrzeuge gibt es jetzt die Möglichkeit zur arithmetisch-degressiven Abschreibung. Unternehmen können so ihre Investitionskosten in E-Fahrzeuge flexibler und steuerlich vorteilhafter über die Jahre verteilen.
🔌 Fazit: Mehr Spielraum, weniger Steuerlast – die neuen Regelungen fördern den Umstieg auf Elektromobilität und bieten Unternehmen wie Angestellten neue Anreize.
ℹ️ Sie möchten wissen, was das konkret für Ihr Unternehmen oder Ihre Mitarbeitenden bedeutet?
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