ESG Environmental Social Governance

Die Frage nach der Verantwortung und Haftung von Unternehmen für gesellschaftliche, soziale und ökologische Belange gewinnt zunehmend an Bedeutung. Insbesondere die folgenden Themen stehen im Mittelpunkt der gesellschaftlichen und rechtlichen Diskussion:

  • Lieferketten
  • Menschenrechte
  • Umweltrechte
  • Gleichberechtigung
  • Minderheitenschutz und
  • der Schutz von Kindern.

Lieferkettengesetz (LkSG)

Mit dem Gesetz zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten (LkSG) hat der deutsche Gesetzgeber eine wichtige Frage für große Unternehmen klar beantwortet: Ja, es soll eine unternehmerische Verantwortung für diese Themen entlang der Lieferkette („downstream“) geben.

EU-Aktivitäten

Mit der EU-Lieferkettenrichtlinie bzw. „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CS3D) haben die Organe der EU und die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten gleichermaßen gezeigt, dass es auch auf europäischer Ebene gewollt ist, Unternehmen solche Sorgfaltspflichten aufzuerlegen. Dabei geht die EU im persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich deutlich über das LkSG hinaus.

Hinzu kommen weitere EU-Rechtsgrundlagen bzw. Gesetzesinitiativen. Dazu gehören die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und die EU-Taxonomie, die weitreichende Konsequenzen für unternehmerische Entscheidungen haben und haben werden.

Entwicklung und Ausblick

Bereits Anfang des vergangenen Jahrzehntes hat die internationale Staatengemeinschaft anerkannt, dass Unternehmen eine originäre Verantwortung haben, Menschenrechte zu achten. Sie hat dies sowohl in den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte („Guiding Principles on Business and Human Rights“) als auch in den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen verankert. Aspekte des ESG bzw. der generellen Unternehmensverantwortlichkeit sind somit nichts Neues. Sie gewinnen auch für Betriebe in Deutschland stetig an tatsächlicher wirtschaftlicher und rechtlicher Relevanz. Längst sind diese Themen auch in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) angekommen. Als Katalysator dieser Entwicklung dienen sicherlich gesetzliche Novellen, aber ebenso ein sich wandelndes gesellschaftliches und geschäftliches Mindset. Wollen Unternehmen künftig erfolgreich agieren, müssen sie ihr Handeln daher mehr und mehr auf Nachhaltigkeitsthemen ausrichten.

Beratungsleistungen

Wir beraten große sowie kleine und mittelständische deutsche Unternehmen im Bereich ESG. Beispiele unserer Beratungsleistungen sind:

  • Implementierung von Präventionsmaßnahmen nach dem LkSG
  • Beratung bei LkSG-Verstößen entlang der Lieferkette
  • Schulung von Mitarbeitern und/oder Management in Themen des ESG
  • Erstellung von Lieferantenverträgen
  • Implementierung von ESG-Prozessen im Unternehmen
  • Unterstützung und Beratung bei der Berichterstattung
  • Beratung von LkSG-Lieferanten
  • Beratung von Unternehmen zu ESG
  • Entwicklung von Verhaltenskodizes (Code of Conduct)
  • Prüfung von Verträgen
  • Klärung von Haftungsfragen im Bereich LkSG und CS3D

KESSLER bietet Unternehmen rechtssichere, effiziente und möglichst einfache Lösungen im Bereich ESG. Dabei greifen wir auf jahrzehntelange Erfahrung im Wirtschaftsrecht zurück.