Von Ingo Osterloh und Marcel Renken am 14. November 2025

Kryptotransaktionen und die neue EU-Richtlinie DAC8 – Was bedeutet das für Sie?

Ab dem 1. Januar 2026 tritt die neue EU-Richtlinie DAC8 in Kraft – und sie hat erhebliche Auswirkungen auf den Bereich der Kryptowährungen. Diese Richtlinie soll in Deutschland durch das sogenannte „Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG)“ umgesetzt werden.

Als Steuerpflichtiger, der mit digitalen Währungen handelt oder in diese investiert, müssen Sie sich dringend auf die neuen Meldepflichten einstellen.

Was ist die DAC8 und was hat sie mit Kryptowährungen zu tun?

Die EU-Richtlinie DAC8 (Directive on Administrative Cooperation) erweitert die bestehenden Regelungen zur Steuertransparenz und soll Steuervermeidung und -hinterziehung bekämpfen. Eine der größten Neuerungen dieser Richtlinie betrifft den Kryptomarkt: Künftig müssen nicht nur klassische steuerliche Sachverhalte, sondern auch Kryptotransaktionen gemeldet werden. Diese Meldepflicht betrifft sowohl Krypto-Börsen und Wallet-Provider als auch Privatanleger und Unternehmen, die in Kryptowährungen investieren oder damit handeln.

Warum ist die proaktive Mitteilung Ihrer Kryptotransaktionen so wichtig?

Ab 2026 sind Sie als Steuerpflichtiger verpflichtet, grenzüberschreitende Kryptotransaktionen – egal ob Kauf, Verkauf oder Übertragung – korrekt zu dokumentieren und gegebenenfalls im Rahmen der Steuererklärung zu melden. Sollte dies versäumt werden, drohen nicht nur steuerliche Nachforderungen, sondern auch Bußgelder oder im schlimmsten Fall eine steuerliche Schätzung Ihrer Einkünfte.

Die EU-Steuerbehörden werden über die DAC8 in der Lage sein, grenzüberschreitende Kryptotransaktionen unter den Mitgliedstaaten auszutauschen und so eine umfassende Transparenz zu gewährleisten. Dieser Austausch betrifft nicht nur den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen, sondern auch alle Vorgänge, die mit digitalen Währungen verbunden sind – beispielsweise der Transfer von Krypto-Assets zwischen verschiedenen Wallets.

Was bedeutet das konkret für Sie?

Sofern Sie bereits Kryptotransaktionen durchgeführt haben, achten Sie bitte darauf, diese vollumfänglich zu dokumentieren. Hierzu gehören Angaben über den Kauf, Verkauf oder Tausch von Krypto-Assets. Darüber hinaus zählen auch Übertragungen zwischen Wallets zu den vorgenannten Transaktionen. Sollten Sie Kryptowährungen verleihen oder in Protokolle investieren, die Ihnen eine Rendite (z.B. durch Staking oder Yield Farming) verschaffen, sind auch diese Transaktionen meldepflichtig.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Krypto-Aktivitäten regelmäßig und lückenlos zu dokumentieren, damit Sie keine Schwierigkeiten bei der Steuererklärung oder beim internationalen Informationsaustausch bekommen. Spätestens im Rahmen der Erstellung Ihrer Steuererklärung sind diese Unterlagen von Bedeutung bzw. erforderlich.

Was können Sie bereits jetzt tun?

  • Teilen Sie uns Ihre Kryptotransaktionen regelmäßig mit.
  • Setzen Sie auf professionelle Beratung. Gerade bei komplexen Kryptotransaktionen sollten Sie frühzeitig unseren Rat einholen, um steuerliche Risiken zu minimieren.

Fazit

Mit der DAC8 wird der Kryptomarkt noch transparenter, und es werden strengere Regeln zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung eingeführt. Um sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und nicht in steuerliche Schwierigkeiten geraten, sollten Sie jetzt proaktiv handeln und uns Ihre Kryptotransaktionen melden. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Krypto-Aktivitäten rechtssicher und steueroptimiert zu gestalten.