Von Jan-Philipp Lautebach am 30. Dezember 2021

Team-KESSLER wünscht einen guten Start ins Jahr 2022

Den Jahreswechsel möchten wir zum Anlass nehmen, das vergangene Jahr noch einmal Revue passieren zu lassen. Auch wenn die Corona-Pandemie medial stark im Vordergrund stand, haben wir als Team den Fokus darauf gelegt, das Unternehmen zukunftsweisend weiter zu gestalten und gleichzeitig beachtliche Erfolge verzeichnen können.

Umwandlung und Zuwachs auf Gesellschafterebene

Anfang des Jahres wurde aus der ehemaligen Partnerschaftsgesellschaft kessler&partner eine GmbH. KESSLER wird nun neben den langjährigen Gesellschaftern Dr. Siebert, Dr. Sommer und Dr. Sudbrink durch die neuen geschäftsführenden Gesellschafter Jan-Philipp Lautebach, Bettina Oltmann, Luis Guijarro und Lennart Matzke geleitet. Im Mai stieß außerdem der Notar und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Erbrecht, Herr Dr. Matthias Martens, als weiterer geschäftsführender Gesellschafter zu der KESSLER-Familie hinzu. Seit Oktober 2021 verstärkt zudem die Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und angehende Notarin, Frau Christine Behrens, als geschäftsführende Rechtsanwältin unser Team.

Personalausbau

Unser Rechtsanwaltsteam wird zudem seit Februar 2021 durch Frau Corinna Jahnke bereichert. Auch unsere Steuerabteilung freut sich seit einigen Monaten über die tatkräftige Unterstützung durch Herrn Steuerberater Ben Pohlmann und wird Anfang des Jahres 2022 durch einen weiteren Steuerberater, Herrn Boris Tebbel, ausgebaut.

Buchveröffentlichung und Kommentierung

KESSLER durfte in diesem Jahr außerdem bereits die zweite Buchveröffentlichung im Erich Schmidt Verlag bekanntgeben. „Erbschaft, Schenkung, Vorsorge – Steuer und Recht“ von Rechtsanwalt Dr. Arvid Siebert, Steuerberater Dr. Josef Sommer und Rechtsanwältin Karin Grün richtet sich gleichermaßen an Mandanten wie auch an Berater und gibt einen umfassenden Überblick mit vielen hilfreichen Hinweisen und Gestaltungsmöglichkeiten für die Beratungspraxis.

Hinzu kommen weitere Veröffentlichungen in den von Göler Online-Kommentaren. Hier haben wir die Paragraphen §§ 242, 313, 613a, 706, 708, 737 BGB sowie § 31 GmbHG kommentiert. Der Online-Kommentar von Göler ist öffentlich frei einsehbar und richtet sich neben juristischen Experten an interessierte Unternehmer und Privatpersonen.

Guten Rutsch und ein erfolgreiches Jahr 2022

Für das entgegengebrachte Vertrauen im vergangen Jahr möchten wir uns ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Gleichzeitig freuen wir uns, Sie und Ihr Unternehmen auch im nächsten Jahr in allen rechtlichen Fragen beraten und begleiten zu dürfen. Bis dahin wünschen wir Ihnen allen einen guten Rutsch in ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2022!!!

Ihre Team-KESSLER