Coronavirus und Steuern
Im Zusammenhang mit den zu erwartenden wirtschaftlichen Problemen auf Grund des Coranavirus liegen nun erste Schreiben hinsichtlich steuerlicher Maßnahmen des Bundesfinanzministeriums vor. Demnach können die Finanzämter für bis zum 31.12.2020 fällige Steuern unter erleichterten Voraussetzungen eine Stundung gewähren. Dies gilt für Unternehmen, die von dieser Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind. Steuerstundungen können grundsätzlich für Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerzahlungen gewährt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, bei den zuständigen Finanzämtern Anträge auf Anpassung der Steuervorauszahlungen zu stellen. Die Bearbeitung soll unkompliziert und schnell erfolgen.
Bitte wenden Sie sich hierzu an folgende Ansprechpartner in unserem Büro:
Herr Dr. Sommer, Steuerberater
Herr Datta, Steuerberater
Herr Dr. Siebert, Rechtsanwalt